Jurisdiktionswechsel für Geistliche

Verschiedene Gründe können für den Wechsel eines Geistlichen in eine andere Kirche oder Teilkirche ursächlich sein.

Entweder sind es erfahrungsgemäß Veränderungen in der eigenen theologisch-sakramentalen Perspektive, eine neue offen gelebte Partnerschaft (besonders nach Coming Out römischer Geistlicher), ein Paradigmenwechsel in der feinstofflichen Forschung, arbeitsrechtliche Zerwürfnisse oder andere biographische Beweggründe.

Die Kirchenleitung berät Sie gerne und bietet Ihnen Raum für ein privates und vertrauliches Gespräch an. Bitte bedenken Sie, dass ein Jurisdiktionswechsel niemals aus einer Missionierung oder Abwerbung Geistlicher seitens der LKK heraus erfolgt.

Wir bitten Sie um eine gute Vorbereitung Ihrer Fragen und um ehrenwerte Absichten im Vorfeld zu Ihrer Kontaktaufnahme. Vereinbarungen für Gesprächstermine müssen auf einer verlässlichen Grundlage erfolgen, da unsere Geistlichen ehrenamtlich für die Kirche arbeiten und unter Umständen für ein Treffen mit Ihnen einen Urlaubstag an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz nehmen müssen. Ihr Anliegen wird sehr ernst genommen, und darum bitten wir gleichwohl um Ihre Aufrichtigkeit.

Die Entscheidung über Ihre Aufnahme in den Klerus der Liberal-Katholischen Kirche trifft die Kirchenleitung nach Vorlage und Prüfung Ihrer notwendigen Dokumente und Unterlagen, einem Aufnahmegespräch nebst formalem Eintritt in die Kirche, der liturgischen Einweisung und Prüfung im Rahmen dreier zelebrierter Gottesdienste (Eucharistiefeiern) unter Aufsicht.

  • In JEDEM Fall ist eine Diakon-/ Priesterweihe sub conditione notwendig.

 


 

Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung des Erstgesprächs an 
Generalvikar Daniel Becker

Bitte beachten:

  • Anrufe mit verborgener Rufnummer werden nicht angenommen.
  • Interessenten, die sich nicht mit ihrem vollen bürgerlichen Namen vorstellen möchten, werden gebeten, auf eine Kontaktaufnahme zu verzichten.
  • Das Erstgespräch am Telefon gehört nicht zum Seelsorgeangebot der LKK und ist kein Beratungsgespräch für anonyme-homosexuelle römische Priester.
  • Evangelische Pfarrer und Pastoren sind in der Regel keine geweihten Priester oder Diakone. Auch die Mitgliedschaft in der Michaelsbruderschaft qualifiziert nicht für eine Priesterweihe sub conditione.
  • Homosexualität ist kein formaler Hinderungsgrund für die Aufnahme in den Klerus.
  • Schwulenberatungstermine können jederzeit gerne bei unseren Geistlichen vereinbart werden, gehören aber nicht zum amtlichen Teil der Übernahme.
  • Es gibt in der LKK keine Plattform für homosexuelle Partnervermittlung oder Sexnetzwerke jeglicher Art (auch nicht für heterosexuelle Menschen).
  • Die LKK ist keine sog. Vagantenkirche: Geistliche werden stets einer Gemeinde der Kirche zugeordnet. Freie Diakone und Geistliche gibt es in der LKK nicht.
  • Geistliche, die sich aus ihrer Jurisdiktion herauslösen, verlieren die Berechtigung, im Namen der LKK in Deutschland Amtshandlungen zu vollziehen und müssen liturgiebezogene Arbeitsmittel der Kirche zurückführen.
  • Ihre Aufnahme in den Klerus ist nicht mit der Berechtigung zu Ordensgründungen oder Gründungen Marianischer Kultgruppen verbunden.
  • Nach der Aufnahme in den Klerus erfolgt keine Einkleidung aus dem Kirchenvermögen. Grundelemente wie Soutane, Albe, Amikt, Stola, Zingulum, Birett (und ggf. Brustkreuz) müssen vom Geistlichen selbst mit eingebracht werden und verbleiben auch sein Eigentum.